Steuerliche Entlastung ab 2019
Ab dem Jahr 2019 ist von der Bundesregierung eine steuerliche Entlastung geplant. Ein entsprechendes Gesetz (Familienentlastungsgesetz) wurde vorgelegt. Vorgesehen ist, dass sich ab dem Jahr 2019 die Kindergeldbeträge, der Kinderfreibetrag sowie der Grundfreibetrag ändern werden.
Das Kindergeld für das 1. und 2. Kind wird von jetzt 194,00 € um 10,00 € auf 204,00 € ab dem 01.07.2019 angehoben. Das Kindergeld für das 3. Kind wird von aktuell 200,00 € um ebenfalls 10,00 € auf 210,00 € ab dem 01.07.2019 angehoben und dasjenige für das 4. sowie jedes weitere Kind wird von derzeit 225,00 € um ebenfalls 10,00 € auf 235,00 € ab dem 01.07.2019 angehoben.
Der Kinderfreibetrag beläuft sich derzeit auf 7.428,00 € und wird ab 2019 7.620,00 € betragen. Es ist geplant, dass er ab 2020 auf 7.812,00 € steigen soll.
Der Gundfreibetrag liegt derzeit bei 9.000,00 € und soll ab 2019 bei 9.168,00 € und ab 2020 bei 9.408,00 € liegen.
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