Artikel vom 17. Dezember 2020 In der Kategorie ,

Kindesunterhalt ab 01.01.2021

Änderungen beim Kindergeld, Kindesunterhalt, Kinderzuschlag und beim Unterhaltsvorschuss ab 01.01.2021.

Es wird zu Beginn des neuen Jahres erneut Änderungen bezüglich der Bedarfssicherung von Kindern geben. Der Bundestag hat die neuen Regelungen am 29.10.2020 beschlossen. Sie treten am 01.01.2021 in Kraft.

Das Kindergeld wird um 15,00 € erhöht. Es wird für das erste und das zweite Kind 219,00 € betragen, für das dritte Kind 225,00 € und ab dem vierten Kind 250,00 €.

Dementsprechend wird auch der Kinderzuschlag erhöht. Er steigt von 185,00 € auf bis zu 205,00 € pro Monat und pro Kind.

Der Unterhaltsvorschuss wird ebenfalls steigen. Kinder unter 6 Jahren werden monatlich 174,00 € erhalten, Kinder von 6 – 11 Jahren bis zu 232,00 € und Jugendliche vom 12. – zum 17. Lebensjahr bis zu 309,00 €.

Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ steht Ihnen auf meiner Seite zur Verfügung. Auf der ersten Seite finden Sie die sogenannte Bedarfstabelle, auf der zweiten Seite die sogenannte Bartabelle.

Die Bedarfstabelle weist aus, wie viel Geld einem Kind abhängig von seinem Alter und abhängig von dem Einkommen des unterhaltszahlenden Elternteils monatlich zur Verfügung stehen soll.

Die Zahltabelle hingegen weist aus, wie viel tatsächlich durch den unterhalts-verpflichteten Elternteil nach Verrechnung seines Kindergeldanteils gezahlt werden muss.

Wenn das Kindergeld an den anderen Elternteil geht, dann ist von dem Bedarfsbetrag die Hälfte des Kindergeldes abzuziehen, also der Anteil, welcher hälftig dem zahlenden Elternteil zusteht.

Geht das Kindergeld hingegen an den zahlenden Elternteil, dann hat er die Hälfte des Kindergeldes auf den Bedarfsbetrag aufzuschlagen, um so dem anderen Elternteil dessen hälftigen Anteil am Kindergeld zukommen zu lassen.

 

Link zur Düsseldorfer Tabelle (PDF, Stand 01.01.2021)

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