Für das Jahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle
In einer Pressemitteilung gab das Oberlandesgericht Düsseldorf am 12.12.2011 bekannt, dass für das Jahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werde. Esgelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.