Unterhalt

  • Ehegattenunterhalt bei Trennung
  • Ehegattenunterhalt nach Scheidung
  • Kindesunterhalt( minderjährige und volljährige Kinder)
  • Elternunterhalt, auch bei Übergang auf den Sozialversicherungsträger

Der Unterhalt betrifft die Frage, inwieweit ein Partner dazu verpflichtet ist, für den anderen Partner oder aber für Kinder monatliche Zahlungen zu erbringen. Es stellen sich vielfältige Probleme: Wer hat überhaupt Anspruch auf solchen Unterhalt? Ab welcher Einkommensuntergrenze ist man nicht mehr verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen? Was geschieht, wenn ein Kind in die Ausbildung geht oder volljährig wird? Verändert sich in diesem Falle eine Unterhaltsberechtigung? Ab wann muss ein Ehepartner, der Unterhalt bezieht, wieder arbeiten, um seinen Bedarf selber decken zu können? Sieht der Unterhalt eines Ehepartners vor einer Scheidung anders aus als nach einer Scheidung? Folgt er anderen Voraussetzungen? In welchem Umfang sind Sie verpflichtet, für Ihre betagten oder pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zu bezahlen? Gibt es Ansprüche von Sozialversicherungsträgern, die Ihre Eltern finanzieren, sich diese Finanzierung über das Unterhaltsrecht bei Ihnen „zurückzuholen“?