Elisabeth Schmidt - Familienrecht Berlin

„Ich biete Ihnen im Bereich des Familienrechts eine fachlich kompetente und auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Beratung in Berlin.

Mein besonderes Engagement gilt der Aufgabe, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Kinder bei der Lösung anstehender Konflikte nicht aus dem Blick zu verlieren.“ – Elisabeth Schmidt

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Familienrecht in Berlin und Umland

Familienrechtliche Streitigkeiten sind immer auch emotionale Streitigkeiten. Häufig geht es um tiefe Enttäuschungen und verlorenes Vertrauen. Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des Familienrechts tätig sind, haben neben der Aufgabe, die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen, immer auch die Aufgabe, dort, wo es nötig ist, stabilisierend und vertrauensbildend tätig zu werden. Als Fachanwältin für Familienrecht in Berlin stehe ich mit meinen umfassenden Fachkenntnissen, die ich in speziellen Lehrgängen immer wieder dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung anpasse, an Ihrer Seite. Als freiberuflich tätige Rechtsanwältin bin ich nicht nur organisatorischer Teil einer Kanzlei in Berlin. Ich bin immer und in jeder Situation Ihre alleinige juristische Ansprechpartnerin. Sie brauchen die Vorgeschichte Ihres Problems nur mir und keinem weiteren Rechtsanwalt zu schildern. Bei Gerichtsverhandlungen in Berlin und im Umland stehe ich an Ihrer Seite.

Als Fachanwältin für Familienrecht in Berlin verfüge ich über praktische Erfahrungen in den unterschiedlichsten Fallkonstellationen. Sehr häufig wird in Berlin um Unterhaltsansprüche gestritten. Unter welchen Umständen ein Ehepartner nach der Trennung vom anderen Unterhalt verlangen kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wichtig ist es zunächst, die generelle Leistungsfähigkeit des Partners zu überprüfen. Besteht die Ehe zumindest auf dem Papier noch fort, kann sich ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens aufgrund unterschiedlicher Einkommensverhältnisse ergeben. Ein derartiger Unterhaltsanspruch kann im Einzelfall jedoch auch verwirkt werden, beispielsweise dann, wenn sich der Anspruchsteller grundlos aus einer intakten Ehe abgewendet hat.

Kinder haben nach der Trennung der Eltern oder nach einer Trennung von ihren Eltern grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch. Solange die Kinder minderjährig sind, ist der zur Zahlung verpflichtete Elternteil in besonderer Weise verpflichtet, für ausreichende Zahlungsfähigkeit zu sorgen. Ihn trifft eine verschärfte Erwerbspflicht. Kommt er seiner Zahlungsverpflichtung schuldhaft nicht nach, macht er sich strafbar.

Die Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder sind von speziellen Voraussetzungen abhängig. Der Unterhaltsverpflichtete kann sich ihnen gegenüber auf eigene wirtschaftliche Schwierigkeiten berufen. Volljährige sind verpflichtet, selbst zu ihrem Unterhalt beizutragen oder eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium aufzunehmen. Als Fachanwältin für Familienrecht in Berlin kann ich Sie jederzeit über die aktuellen Unterhaltsrichtlinien des Kammergerichts Berlin und weiterer Oberlandesgerichte beraten. Neben Streitigkeiten über Unterhaltszahlungen gehören Rechtsprobleme, die mit der Scheidung einer Ehe in Zusammenhang stehen, zur täglichen Arbeit einer Fachanwältin für Familienrecht in Berlin. Sind aus der Ehe minderjährige Kinder hervorgegangen, ist zunächst die Frage des Sorgerechts zu klären. Grundsätzlich sollte das Sorgerecht auch nach Trennung und nach Scheidung der Ehe von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt werden. Gibt es dabei Schwierigkeiten, sich über wichtige Fragen zu einigen, wird der Rechtsanwalt anraten, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. In einem solchen Fall ist konsequentes Argumentieren wichtig, weil Familienrichter einem Entzug des Sorgerechts nur in Ausnahmefällen zustimmen werden.

Für die Durchführung einer Ehescheidung muss ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Sind die Folgesachen Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Ehegattenunterhalt und Hausratsteilung einverständlich geregelt, reicht es aus, wenn sich ein Ehegatte anwaltlich vertreten lässt und der andere Ehegatte den Anträgen zustimmt.

Eine Scheidungsfolgesache, die grundsätzlich durchgeführt werden muss, ist der Versorgungsausgleich. Nach Auskunfterteilung durch die jeweiligen Rentenversicherungsträger wird vom Familiengericht ein angemessener Ausgleich der von beiden Ehegatten während der Ehe jeweils erlangten Versorgungsanwartschaften durchgeführt. Aufgrund meiner Erfahrungen als Rechtsanwältin für Familienrecht in Berlin kann ich den Versorgungsausgleich für Sie auf Richtigkeit überprüfen.