„Allein erziehend“
„Wenn ich die Kinder habe, bin ich alleinerziehend. Wenn ich sie nicht habe, bin ich allein.“
Es lohnt sich, auch und gerade für Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin – im Rahmen eines Trennungsgeschehens den Blick auch auf die Lebenswirklichkeit zu richten – die sich außerhalb der für das Recht relevanten Umstände abspielt.
In einer Zeit, in der Sie durch die Trennung von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin mit einer ganzen Reihe von organisatorischen Notwendigkeiten und rechtlichen Fragen konfrontiert sind, brauchen Ihre Kinder Sie – durch Ihre Trennung verunsichert – in einem besonders hohem Maße. Sie haben also in dieser Zeit nicht nur Ihr Leben nach Trennung zu organisieren und rechtliche Konflikte auszutragen, sondern darüber hinaus in besonders hohem Maße Ihren Kindern zur Verfügung zu stehen. Wenn Sie Verhaltensauffälligkeiten Ihrer Kinder in diesem Zusammenhang erleben, kann dies zusätzlich belasten.
Ich möchte Ihnen deshalb den Rat geben, dass Sie sich, wenn sich eine Trennung und Trennungskonflikte abzeichnen, möglichst früh Rat holen, und zwar nicht nur juristischen. Das Trennungsgeschehen macht auf einer emotionalen Ebene viel mit Ihnen. Und die Gefühle, die entstehen, können Ihr Handeln bestimmen, selbst dann, wenn es gar nicht um beispielsweise den Trennungsschmerz geht, sondern darum, wie Sie auf einen Ehegattenunterhaltsanspruch oder auf güterrechtliche Ansprüche reagieren.
Es lohnt sich deshalb, in einem frühen Stadium nicht nur rechtlichen Rat zu holen, sondern sich auch um sein Netzwerk aus guten Freunden und ruhig auch aus professioneller Unterstützung durch eine Psychologin oder einen Psychologen zu kümmern.
Dabei ist die Frage, was Sie genau brauchen, generell nicht zu beantworten. Es ist eine höchst individuelle Frage. Ausschlaggebend sollte sein, wie belastet Sie sich fühlen. Jede Form von Rücksprache oder auch nur kompetente Rechtsinformation kann bewirken, die Situation neu zu strukturieren und für sich langfristig die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Weitere Ratgeber-Artikel zum Thema Sorge- und Umgangsrecht finden Sie hier.