Versorgungsausgleich

Ein Ehescheidungsverfahren führt regelmäßig dazu, dass die von Ihnen und Ihrem Ehepartner während der Ehe erworbenen Altersversorgungen ausgeglichen werden. Im Grundsatz gilt, dass jeder die von ihm während der Ehe erworbenen Anrechte auf Altersversorgung zur Hälfte an den anderen Ehepartner abgibt. Auch hier kann es sinnvoll sein, bereits bei Eheschließung oder im Zusammenhang mit einer anstehenden Trennung vertragliche Regelungen zu finden, die  den gesetzlich vorgesehenen Versorgungsausgleich modifizieren sollen, so dass diese eher Ihren Interessen und Wünschen gerecht werden.