Vermögen

  • Zugewinn
  • Gütertrennung
  • Eigenheim
  • Konten, gemeinsame Verbindlichkeiten

Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es darum, dass während der Ehe erworbene Vermögen aufzuteilen. Wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, im Rahmen dessen Sie spezielle Regelungen zum Vermögen getroffen haben, so gilt der sog. gesetzliche Güterstand, der auch Zugewinnausgleich genannt wird. Im Falle eines solchen gesetzlichen Güterstandes wird geprüft, welchen Zuwachs an Vermögen die beiden Ehepartner haben, um diesen Zuwachs sodann untereinander auszugleichen. Hier können sich bereits vielfältige Fragen bei Eheschließung stellen, die den Abschluss eines Ehevertrages erforderlich machen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer der Ehepartner selbständig ist oder wenn einer oder beide Ehepartner vermögend sind.