Recht der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften

Konflikte entstehen nicht nur, wenn Ehepartner auseinandergehen, sondern auch, wenn sich nicht verheiratete Partner trennen. Die Konfliktpunkte sind in der Regel denen bei Trennung von Ehepartnern sehr ähnlich. Allerdings können die Ergebnisse unterschiedlich ausfallen, da das Familienrecht auf Ehe zugeschnitten ist, wohingegen das Recht der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sich überwiegend am Zivilrecht orientiert. Hier kann eine frühe Beratung sehr von Nutzen sein, um spätere Konflikte zu ersparen.