Lebenspartnerschaften

Trennungskonflikte entstehen auch bei homosexuellen Paaren. Dass, was bei heterosexuellen Paaren als Ehe definiert wird, bezeichnet das Gesetz im Falle von homosexuellen Paaren als Lebenspartnerschaft. Diese ist im Großen und Ganzen dem Recht über die Ehe angeglichen worden. Auch hier bestehen ähnliche Konfliktpunkte, die die Regelung im Falle einer Trennung oder aber bereits bei Begründung einer solchen Lebenspartnerschaft erforderlich machen.