Artikel vom 15. November 2017 In der Kategorie

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018 und neue Kindergeldbeträge

Ab dem 01.01.2018 wird es eine neue Düsseldorfer Tabelle geben. Diese löst die Tabelle Stand 01.01.2017 ab.

Die Tabellenbeträge erhöhen sich geringfügig um 6,00 € in den ersten drei Einkommensgruppen, um 7,00 € in den Einkommensgruppen 4 und 5, um 8,00 € in den Einkommensgruppe 6 und 7 und um 9,00 € in den Einkommensgruppen 8 – 10.

Da sich ab dem 01.01.2018 auch das Kindergeld geringfügig erhöht, ändern sich auch die Zahlbeträge der neuen Tabelle. Das Kindergeld wird ab dem 01.01.2018 für das erste und zweite Kind 194,00 € betragen, für das dritte Kind 200,00 € und ab dem vierten Kind 225,00 €.

Die neue Tabelle finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle 2018

Weitere Ratgeber-Artikel zum Thema Familienrecht Allgemein finden Sie hier.