Artikel vom 13. Dezember 2014 In der Kategorie

Neue Düsseldorfer Tabelle 2015

Ab dem 01.01.2015 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Änderungen.

Zunächst: es ändern sich nicht die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt. Der Unterhalt wird also nicht erhöht. Es gelten dieselben Bedarfssätze fort wie bisher.

Was sich aber ändert, ist der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige:

  • gegenüber minderjährigen Kindern oder aber volljährigen Kindern bis zum 21. Lebensjahr, die noch zur Schule gehen:
  • Ist er nicht erwerbstätig, steigt der Selbstbehalt von bisher 800 € auf 880 €
  • Ist der Unterhaltspflichtige erwerbstätig, steigt der Selbstbehalt von bisher 1.000 € auf 1.080
  • Gegenüber anderen volljährigen Kindern steigt der Selbstbehalt von bislang 1.200 € auf 1.300 €
  • Gegenüber getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten steigt der Selbstbehalt von bislang 1.100 € auf 1.200 €
  • Und gegenüber den Eltern steigt er von bislang 1.600 € auf 1.800 €.