Artikel vom 4. Februar 2015 In der Kategorie

Unterhaltsberechnung / Unterhaltsleitlinien

Was sind Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte?

In meiner Praxis werde ich viel nach der Bedeutung der sog. unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte im Rahmen von Unterhaltsberechnungen gefragt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien verschiedener Oberlandesgerichte in Deutschland spielen bei der Berechnung des Unterhalts insbesondere im Rahmen gerichtlicher Verfahren eine ganz erhebliche Rolle.

Die Oberlandesgerichte sind im familiengerichtlichen Instanzenzug die II. Instanz. Wenn ein Familiengericht eine Entscheidung zum Unterhalt getroffen hat, dann kann jeder, der durch diese Entscheidung belastet ist, die Entscheidung in der II. Instanz überprüfen lassen. Zuständig sind danach die Familiensenate bei den Oberlandesgerichten.

Die jeweiligen Oberlandesgerichte in Deutschland geben Leitlinien heraus, die bei der Unterhaltsberechnung als Orientierungshilfen für den Regelfall dienen sollen und im Rahmen derer die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt wurde.

Wenn man also die Rechtslage im Rahmen einer Unterhaltsberechnung in Bezug auf das jeweils zuständige Gericht besser einschätzen möchte, dann kann es Sinn machen, sich in Bezug auf einzelne rechtliche Fragen die unterhaltsrechtlichen Leitlinien anzusehen. Diese legen z. B. fest, was das jeweilige OLG als unterhaltsrechtliches Einkommen ansieht, wie es beispielsweise sog. Wohnwerte kalkuliert, wie es unterhaltrechtlich zum Beispiel damit umgeht, wenn ein Elternteil den Haushalt führt, wie es die Frage der Erwerbsobliegenheit behandelt, welche Ausgabenpositionen im Rahmen einer Einkommensberechnung zu berücksichtigen sind, wie man mit Vermögensbildung umgeht. Im Rahmen des Kindesunterhalts definieren die Leitlinien jeweils, wie mit der Düsseldorfer Tabelle umgegangen werden oder wie konkret der Unterhalt bei minderjährigen und bei volljährigen Kindern ausgerechnet werden soll. Beim Ehegattenunterhalt definieren die OLGs, wie der Bedarf bestimmt werden soll, welcher Erwerbstätigenbonus anzusetzen ist und wie man beispielsweise mit trennungsbedingtem Mehrbedarf umgeht. Schließlich legen die OLGs sog. Selbstbehalte fest und machen Äußerungen zu sog. Mangelfallberechnungen.

Der Aufbau bei diesen unterhaltsrechtlichen Leitlinien ist für alle Oberlandesgerichte derselbe, damit die übersichtliche Handhabung für den Rechtssuchenden erleichtert ist. Auf diese Weise kann für jeden Oberlandesgerichtsbezirk in Deutschland Information darüber gewonnen werden, wie mit einzelnen unterhaltsrechtlichen Problemen umgegangen wird

Bitte beachten Sie aber, dass diese Leitlinien doch Einiges an juristischem Wissen voraussetzen, und dass es grundsätzlich ratsam ist, sich im Zusammenhang mit einer Unterhalts- oder Einkommensberechnung beraten zu lassen.