Arbeitsbereiche

In folgenden Bereichen biete ich Ihnen die kompetente Beratung und Vertretung an:

Ehescheidung

Ich kläre Sie über die Voraussetzungen für eine Ehescheidung auf und begleite Sie durch das Verfahren. Es geht hier nicht nur um die Klärung von Rechtsfragen, sondern auch um den sensiblen Umgang mit Fakten in einer Phase, die zumeist als belastend und verletzend erlebt wird. 

Unterhalt

  • Ehegattenunterhalt bei Trennung
  • Ehegattenunterhalt nach Scheidung
  • Kindesunterhalt( minderjährige und volljährige Kinder)
  • Elternunterhalt, auch bei Übergang auf den Sozialversicherungsträger

Der Unterhalt betrifft die Frage, inwieweit ein Partner dazu verpflichtet ist, für den anderen Partner oder aber für Kinder monatliche Zahlungen zu erbringen. Es stellen sich vielfältige Probleme: Wer hat überhaupt Anspruch auf solchen Unterhalt? Ab welcher Einkommensuntergrenze ist man nicht mehr verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen? Was geschieht, wenn ein Kind in die Ausbildung geht oder volljährig wird? Verändert sich in diesem Falle eine Unterhaltsberechtigung? Ab wann muss ein Ehepartner, der Unterhalt bezieht, wieder arbeiten, um seinen Bedarf selber decken zu können? Sieht der Unterhalt eines Ehepartners vor einer Scheidung anders aus als nach einer Scheidung? Folgt er anderen Voraussetzungen? In welchem Umfang sind Sie verpflichtet, für Ihre betagten oder pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zu bezahlen? Gibt es Ansprüche von Sozialversicherungsträgern, die Ihre Eltern finanzieren, sich diese Finanzierung über das Unterhaltsrecht bei Ihnen „zurückzuholen“?

Vermögen

  • Zugewinn
  • Gütertrennung
  • Eigenheim
  • Konten, gemeinsame Verbindlichkeiten

Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es darum, dass während der Ehe erworbene Vermögen aufzuteilen. Wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, im Rahmen dessen Sie spezielle Regelungen zum Vermögen getroffen haben, so gilt der sog. gesetzliche Güterstand, der auch Zugewinnausgleich genannt wird. Im Falle eines solchen gesetzlichen Güterstandes wird geprüft, welchen Zuwachs an Vermögen die beiden Ehepartner haben, um diesen Zuwachs sodann untereinander auszugleichen. Hier können sich bereits vielfältige Fragen bei Eheschließung stellen, die den Abschluss eines Ehevertrages erforderlich machen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer der Ehepartner selbständig ist oder wenn einer oder beide Ehepartner vermögend sind.

Versorgungsausgleich

Ein Ehescheidungsverfahren führt regelmäßig dazu, dass die von Ihnen und Ihrem Ehepartner während der Ehe erworbenen Altersversorgungen ausgeglichen werden. Im Grundsatz gilt, dass jeder die von ihm während der Ehe erworbenen Anrechte auf Altersversorgung zur Hälfte an den anderen Ehepartner abgibt. Auch hier kann es sinnvoll sein, bereits bei Eheschließung oder im Zusammenhang mit einer anstehenden Trennung vertragliche Regelungen zu finden, die  den gesetzlich vorgesehenen Versorgungsausgleich modifizieren sollen, so dass diese eher Ihren Interessen und Wünschen gerecht werden. 

Ehewohnung

Die Ehewohnung führt im Falle einer Trennung häufig zu Konflikten, nämlich dann, wenn beide Ehepartner sich nicht einig darüber sind, wer vorläufig oder endgültig in der bisherigen gemeinsamen Wohnung bleiben soll. Die Frage, wer minderjährige, gemeinsame Kinder überwiegend betreut und versorgt, spielt hierbei keine unerhebliche Rolle. Das gilt ebenso für die Frage, wer Mieter der Wohnung ist oder wem diese eventuell sogar gehört. Auch hier geht es darum, Streitpotenzial zu senken und eine Beruhigung des Konflikts dadurch herzustellen, dass die Wohnsituation geklärt ist. 

Hausrat

Eine Trennung führt dazu, dass Sie Ihre im Haushalt befindlichen Gegenstände aufteilen müssen. Dies kann  zu  zähen und nervenaufreibenden Konflikten führen. Hier geht es darum, mit ein bisschen Flexibilität und Fingerspitzengefühl auf Lösungen zu kommen, die für Sie beiden am zweckmäßigsten  sind. 

Gewaltschutz

In sehr heftigen Konfliktfällen, in denen es um Gewalt, um Belästigung oder vielleicht um Stalking geht, bietet das Gesetz über den Gewaltschutz eine Möglichkeit der Befriedung. Hier geht es schlichtweg um den nötigen Schutz vor Drohung und Verletzung. Das Gewaltschutzgesetz gibt Ihnen die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass eine Sie bedrängende Person sich von Ihnen fernzuhalten hat und bei Verstößen gegen eine solche Gewaltschutzanordnung strafrechtlich verfolgt werden kann.

Recht der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften

Konflikte entstehen nicht nur, wenn Ehepartner auseinandergehen, sondern auch, wenn sich nicht verheiratete Partner trennen. Die Konfliktpunkte sind in der Regel denen bei Trennung von Ehepartnern sehr ähnlich. Allerdings können die Ergebnisse unterschiedlich ausfallen, da das Familienrecht auf Ehe zugeschnitten ist, wohingegen das Recht der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sich überwiegend am Zivilrecht orientiert. Hier kann eine frühe Beratung sehr von Nutzen sein, um spätere Konflikte zu ersparen.

Kinderrechte, Elternrechte bei ehelichen und nicht ehelichen Kindern

  • Elterliche Sorge
  • Umgang
  • Adoption
  • Pflegeverhältnisse

Es geht hier um die Frage, wie Ihre Kinder am besten heil durch die Trennung ihrer Eltern kommen. Wer von den Eltern nimmt die elterliche Verantwortung in Zukunft wahr? Für Kinder hat es sich als am Besten erwiesen, wenn beide Eltern in der elterlichen Verantwortung bleiben und auf eine möglichst konfliktfreie Weise kommunizieren und für die Bedürfnisse ihrer Kinder eintreten. Ist es für die Kinder gut, an einem Ort betreut zu werden, wobei die Eltern ihre Wohnorte wechseln? Ist es besser für Kinder in einem sog. Wechselmodell betreut zu werden? Wie steht es mit dem sog. Residenzmodell, in welchem ein Elternteil überwiegend ein Kind betreut und der andere Elternteil einen sog. Umgang hat? Wie wirken sich solche Betreuungsmodelle auf den Kindesunterhalt aus und auf den Ehegattenunterhalt aus?

Meine Beratung und Vertretung betrifft selbstverständlich auch adoptierte Kinder oder sog. Pflegeverhältnisse.

Lebenspartnerschaften

Trennungskonflikte entstehen auch bei homosexuellen Paaren. Dass, was bei heterosexuellen Paaren als Ehe definiert wird, bezeichnet das Gesetz im Falle von homosexuellen Paaren als Lebenspartnerschaft. Diese ist im Großen und Ganzen dem Recht über die Ehe angeglichen worden. Auch hier bestehen ähnliche Konfliktpunkte, die die Regelung im Falle einer Trennung oder aber bereits bei Begründung einer solchen Lebenspartnerschaft erforderlich machen.  

Erbrechtliche Bezüge/steuerrechtliche Bezüge

Jedweder Familienverband ist mit erbrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellung konfrontiert, die insbesondere im Falle einer Trennung relevant werden. Wie wirkt sich eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft auf das gesetzliche Erbrecht aus? Was passiert im Falle einer Trennung oder Ehescheidung? Kann es Sinn machen, Vermögensdispositionen zu treffen? Wie sind hierbei die steuerrechtlichen Folgen zu bewerten?